-schuldhaft grobe Verstöße gegen die Satzung und die Ordnungen des Vereins,-Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins,-Zuwiderhandlung in grober Weise gegen die Interessen des Vereins, seinen Zweck und seine Ziele-Beleidigung, Bedrohung, Nötigung der Vorstandsmitglieder/Organmandate und/oder anderer Vereinsmitglieder,-Begehen strafrechtlich relevanter Taten. 2. Peter Walter wird satzungsgemäß vom Vorstand schriftlich über den Beschluss unterrichtet, detaillierte Ausschlussgründe … Weiterlesen