Protokoll Zukunftsteam vom 14.12.2020

anwesend: Friedo, Samarpan,  Charlotte, Jannes, Joos (Protokoll), Cynthia, Gerold, Miriam 

  1. Prüfung der Vertragswerke

Wir erwarten die Rückmeldung des Steuerbüros Hohaus zum 15.12.2020 und des Leipziger Steuerbüros bis spätestens zum Jahresende. Die Finanzierung des Prüfauftrags in Leipzig erfolgt aus Fördermitteln der Hübner/Kennedy-Stiftung. Primäres Ziel der Prüfungen ist die Vermeidung von „Strickfehlern“ in der Rechtskonstruktion zwischen CAIA-Genossenschaft, der Academy, dem Verein und der Stiftung.

  1. Nutzungsvertrag für das Gemeinschaftsgebäude

Der vorliegende Entwurf beinhaltet Formulierungen, die eine Gleichbehandlung der Schule für Mediation als Zweckbetrieb des Lebensgartens und des Zentrums für Gewaltfreie Kommunikation nahelegen könnten. Hier sehen wir das Problem zu geringer Trennschärfe zwischen beiden Organisationen, die im Bezug auf die vertraglich zugesicherte bevorzugte Behandlung des Zweckbetriebes zu verschiedenen Konflikten geführt hat. So hat das Zentrum für GFK daraus Ansprüche auf bevorzugte Darstellung auf der Web-Seite des Lebensgartens und eine Durchführung von z.T. neu eingebuchten Seminaren in der Übergangszeit abgeleitet. Dies würde jedoch eine Benachteiligung anderer Seminaranbieter aus den Reihen des Vereins insbesondere in der Übergangsphase beinhalten, was wir unbedingt vermeiden wollen.

Um diese Unklarheit zu korrigieren fassen wir folgenden Beschluss:

  • Die vertraglich zugesicherten Sonderrechte sollen sich ausschließlich auf den Zweckbetrieb des Lebensgartens beziehen. Formulierungen, die eine Gleichbehandlung beider Organisationen nahelegen, sollen gestrichen werden. (Alternativ könnten die Sonderrechte des Zweckbetriebes auch in einer Zusatzvereinbarung geregelt werden und ganz aus dem Nutzungsvertrag gestrichen werden.)
  • Zusätzliche Veranstaltungen können nur als Veranstaltungen des Zweckbetriebes bevorzugt behandelt werden. Alternativ steht dem Zentrum für GFK die Möglichkeit offen, wie andere interne Seminaranbieter Seminare in Eigenregie in Absprache mit der zukünftigen Academy durchzuführen.
  • Die zukünftige Academy in Person von Charlotte bespricht mit Christoph und Katharina, welches begrenzte Veranstaltungskontingent sie unter den gegebenen Umständen für den Zweckbetrieb durchführen kann. Damit soll Planungssicherheit für beide Seiten für die Übergangszeit und die Zeit danach erreicht werden.
  • Bei allen Veranstaltungen des Zweckbetriebes muss steuerrechtlich gesichert sein, dass diese Veranstaltungen finanzrechtlichen Prüfungen standhalten (Lernen aus den Fehlern der Vergangenheit!).
  • Der Zweckbetrieb SVM behält unstrittig seine bevorzugte Darstellung auf der Internetseite des Lebensgartens. Daraus leiten sich jedoch keine Rechte für das Zentrum für GFK ab. Das Zentrum kann jedoch über die selbstverwalteten Seiten des Zweckbetriebes an prominenter Stelle angesteuert werden.

Rike als zukünftige Sekretariatsmitarbeiterin des Vereins erhält Rückenstärkung und Anweisungsklarheit, diese Position, die vom Vorstand mitgetragen wird, zu vertreten.

  1. Regelungen für die Übergangszeit

Es kann für die Academy keine Verpflichtung zur Gewährleistung von Seminaren in der Übergangszeit geben, solange es die Gesellschaft noch nicht gibt. In dieser Zeit kann Charlotte lediglich das anbieten, was ihr und ihren Mitarbeiter*innen möglich ist. Die Mitarbeit kann in der Übergangszeit nur per Rechnungsstellung bezahlt werden.

Alle weiteren Klärungserfordernisse in der Übergangszeit sollen von einem Übergangsteam, bestehend aus Friedo, Charlotte, Gerold, Jannes und Rike, geregelt werden. Wir bitten Rike, dafür eine Mail-Adresse übergang@lebensgarten.de einzurichten. Dieses Team löst das bisherige Krisenteam ab. An dieser Stelle Dank an Friedo, Danny, Jürgen, Jannes, Lars und Samarpan, die dort mitgewirkt haben und für die Unterstützung von Petra Rasper!

Das Hygienemanagement liegt in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Nutzungsvertrages bei den jeweiligen Nutzern inklusive der Vor- und Nebenräume.

  1. Auflösungsvertrag Heilehaus

Christoph hat für den Auflösungsvertrag eine Klausel vorgeschlagen, die eine Option für mögliche Ausgleichszahlungen der Stiftung an den Verein für Investitionen des Vereins ins Heilehaus aus der Vergangenheit vorsieht. Diese sollen ggf. in einer getrennten Vereinbarung taxiert werden. Die Stiftung sieht hier keinerlei Pflicht für Ausgleichszahlungen, weil sie die Gebäudenutzung im Laufe der vergangenen 35 Jahre für eine symbolische Pacht ermöglicht und damit auf erhebliche Mietzahlungen verzichtet hat. Wir können aber der von Christoph vorgeschlagenen Option zustimmen, solange daraus keine Ansprüche an die Stiftung abgeleitet werden, sondern lediglich eine Möglichkeit geschaffen wird, den Verein auch zukünftig weiter zu fördern.

Der Nutzungsvertrag für das Heilehaus ist in Arbeit (Christoph) und soll sich in Teilen an den für das Gemeinschaftsgebäude anlehnen.

  1. Personalia

Die Arbeitsplatzbeschreibung für Rikes Stelle ist erfolgt.

Der Verein springt bis zur Gründung der Academy in den zukünftig dort angesiedelten Personalanteil von Jürgen Windhorns Stelle ein.

  1. Kommunikation im Lebensgarten und nach außen

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die Schließung des Seminarbetriebes nicht erfolgte, um die Gründung der Academy zu ermöglichen. Diese Sicht auf die Dinge ist sachlich falsch. Die Hintergründe für die Schließung des Seminarbetriebes hat das Zukunftsprojekt 1 in seinem Abschlussbericht analysiert. Auslöser für die Schließung war letztlich dann die Corona-Krise, die deutlich gemacht hat, dass wir den Betrieb in der bestehenden Form nicht durch die Krise würden steuern können, ohne Vorstand und Vereinsfinanzen über Gebühr zu belasten. Darüber hinaus hat die Prüfung der Finanzbehörde aufgezeigt, wie wenig der Betrieb für bestehende Risiken abgesichert war. Hier waren wir im Zukunftsprojekt froh, mit dem Interesse von ABRO und den Moinies an der Übernahme eine hoffentlich tragfähige Alternative gefunden zu haben.

  1. Einbezug der Mitgliederversammlung und Zeitplanung

Die bestehenden Vertragswerke sollen im Vereinsbüro zur Einsicht ausgelegt werden. Die einzelnen Schritte

  • Eintritt als Gesellschafter in die gGmbH mit Einlagekapital und Stimmrecht
  • Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Gemeinschaftsgebäude zwischen Verein und gGmbH
  • Auflösung des Pachtvertrages für das Heilehaus zwischen Verein und Stiftung

sollen auf der Januar-MV zur Abstimmung gebracht werden.

Die gGmbH-Gründung soll Ende Januar erfolgen, so dass diese möglichst ab Mitte Februar handlungsfähig ist.

1 Kommentar zu „Protokoll Zukunftsteam vom 14.12.2020“

  1. Nachtrag:

    Christoph, der in der Sitzung nicht anwesend war, hat Bedenken formuliert im Bezug auf den Unterpunkt 1 zu Punkt 2 im Protokoll. Wir haben uns am 18.12.2020 zu einer Sondersitzung zusammengefunden und folgenden Neuformulierung für diesen Unterpunkt erarbeitet:

    „Die im Nutzungsvertrag zugesicherten Sonderrechte beziehen sich auf den Zweckbetrieb Schule für Mediation des Lebensgartens. Die Belegungskontingente und Konditionen für den Kooperationspartner Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation sollen in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Zentrum und der zukünftigen Academy geregelt werden. Damit soll Planungssicherheit für beide Seiten für die Übergangszeit und die Zeit danach erreicht werden. Für die Übergangszeit ist dies in einem Treffen am 17.12.2020 zwischen Charlotte, Jannes, Katharina und Christoph im Beisein von Cynthia bereits erfolgt.“

    Der Unterpunkt 3 kann damit entfallen.

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