anwesend: Miriam, Friedo, Samarpan, Charlotte, Jannes, Joos (Protokoll), Christoph, Anja
1. Gesellschaftervertrag
Die vorliegende Fassung wird mit veränderter Namensgebung (CAIA-Academy) einstimmig gebilligt. Die Verknüpfung mit dem Lebensgarten soll über Corporate Design, Logo, Kurzbeschreibung erkennbar und augenfällig werden.
Nächster Schritt (Jannes/Friedo): Prüfen auf Unschädlichkeit für Gemeinnützigkeit des Vereins und Gemeinnützigkeitsfähigkeit selbst. Einreichen bei Hohaus, dann Prüfung Finanzamt (inkl. Satzungsänderung).
2. Nutzungsvertrag
Die KuKü muss aus dem Entwurf Stand 14.10.2020 noch herausgenommen werden.
Für das Nutzungsentgelt werden in Abstimmung mit dem Finanzteam folgende Regelungen vereinbart:
- ein pauschales monatliches Nutzungsentgelt von 500 € ab 1.1.2021 bis 30.6.2021, ab 1.7.2021 1.000 € mtl., 1.500 € ab 1.1.2022 und 2.000 € mtl. zuzüglich einer Nebenkostenvorauszahlung von 900 € (Aufteilung der NK-Aufteilung für die nicht-vermieteten Räume im Verhältnis 70:30 zwischen Akademie und Verein).
- Im Falle einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse findet eine Neufestsetzung des Nutzungsentgelts statt. Jährlich wird auf der Gesellschafterversammlung des Nutzers evaluiert, ob eine Anpassung des Nutzungsentgelts zum darauf folgenden Geschäftsjahr vorzunehmen ist.
Die Übernahme des Hygienemanagements ist in dieser Regelung enthalten. Dabei soll für die Vereinsräume das „Prinzip der Spurlosigkeit“ gelten und für den Bereich der Akademie wird es ein „Meckerrecht“ für unsauber hinterlassene Räume notfalls mit Rechnungsstellung bei deutlichen Mehrkosten geben.
3. Wie bewältigen wir die Fusion der Kulturen?
Joos gibt im Namen des Stiftungsvorstands zu bedenken, dass aus dessen Sicht die Fusion der verschiedenen Kulturen von Moynies und Lebensgarten große Aufmerksamkeit erfordert. Für ihn hat dies oberster Priorität für das Gelingen des Zukunftsprojektes. Dafür wünscht er sich (Wohn-)Räume im Lebensgarten, in denen sich die Moynies als Bestandteil des Lebensgartens fühlen und auch von Seiten des LG als solcher wahrgenommen werden können. Daher hätte eine Nutzung des Hauses Rosenanger 46 für die Moynies Priorität vor einer Nutzung durch den AVeV, zumal dieser bisher kein überzeugendes und tragfähiges Konzept für die gleichzeitige Nutzung von drei Stiftungshäusern vorgelegt hat, das eine Bevorzugung gegenüber den hier aufgezeigten Prioritäten rechtfertigen würde. Aber auch eine Nutzung als Projekt für die Versorgung älterer und bedürftiger Menschen im Lebensgarten hätte zzt. für den Stiftungsvorstand Vorrang gegenüber einer Weiternutzung durch AVeV.
Konsens im Zukunftsprojekt ist, dass wir, wenn auch in unterschiedlicher Reihenfolge, einem dieser beiden Nutzungskonzepte den Vorrang geben würden. Um die Position des Vereins zu klären, denkt der Stiftungsvorstand an eine Thematisierung der Fragestellung im Dorfplenum oder am Gemeinschaftswochenende. (Nachtrag zum Protokoll: Inzwischen hat auch ein konstruktives Gespräch des Stiftungsvorstands mit Vertretern des AVeV zu diesem Thema stattgefunden.)
4. Krisenmanagement
Für Seminare nach dem 1.1.2021 können keine Zusagen gegeben werden. Sind solche erfolgt, müssen sie zurückgezogen werden. Es werden lediglich die Seminare der SfM weitergeführt, da diese als Zweckbetrieb des LG den Fortbestand unserer Gemeinnützigkeit sicherstellt.
Es soll zeitnah eine Sitzung des Krisenteams erfolgen, um die Umsetzung dieser Vorgabe zu prüfen und im Falle des Fortbestehens von Beherbergungsverboten bzw. weiterer Corona-Einschränkungen die Vorgehensweise zu bestimmen.
Gebt uns bitte die Chance, eure Einwände und Bedenken („Sehe ich anders“) zu hören und zu berücksichtigen!