Einladung zur MV am 6. 3. 2019

Einladung zur MV am Mittwoch 06. März 2019

um 20 Uhr im Studio

Beginn mit Einstimmung
TOP 1 Abstimmung über Mitgliedschaft

von Marthe und Sonja N.

5’
TOP 2 Beschlussvorlage vom Finanzteam

(siehe unten)

15’

Evelyn, Joachim

TOP 3 Bericht des Leitungsteams zum TOP Seminarbetrieb 15’

Caitanya

TOP 4 Bericht des Vorstands zur Situation

des Seminarbetriebs mit Abstimmung zu folgender Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage des Vorstands
Der Vorstand sieht in der wirtschaftlichen Entwicklung des Seminarbetriebs existenzielle Liquiditätsprobleme auf den Verein zu kommen. Daher hält er es für unsausweichlich, dass eine deutliche Reduzierung des Personals spätestens zum 30.3.2019 konsequent im Sinne des von ihm vorgestellten Konzeptes durchgeführt werden muss.

Sollte dieser Schritt verschoben werden, entstehen nach Wissensstand des Vorstands Kosten im 5-stelligen Bereich, deren Deckung nicht gesichert ist.
Wir brauchen die Entlastung durch die MV, da wir angesichts der gravierenden Spannungen in der Gemeinschaft diese Entscheidung nicht allein im Vorstand treffen können.
Wir wünschen uns eine Entscheidung in unserem Sinne, sehen uns aber auch durch jede andere Entscheidung der MV entlastet.

Unser Weiteres Vorgehen entscheidet sich erst im Anschluß an diese MV und in enger Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern des Vereins.

Die MV möge beschließen:

a) Die anwesenden Mitglieder stimmen dem vorgestellten Vorgehen des Vorstandes zu.

b) Die anwesenden Mitglieder stimmen dem vorgestellten Vorgehen des Vorstandes nicht zu und entlasten damit den Vorstand von allen finanziellen Konsequenzen aus dieser Entscheidung für den Rest seiner Amtszeit.

60’

Vorstand

Antrag vom Finanzteam an den Vorstand

Die MV möge beschließen:

Für alle langfristig genutzten Räume des Vereins ist grundsätzlich von allen Nutzern eine angemessene Miete zu entrichten. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Ausbaustandard, wird vom Vorstand festgelegt vorgeschlagen und in der MV abgestimmt.

Die Kosten für Räume, die direkt dem Erhalt und der Strukturierung des Vereins dienen (Büros, Werkstätten, Toilette) übernimmt der Verein die Mieten und Nebenkosten, ebenso für Kapelle, Jugendräume, „Wohnzimmer“ und Fundus.

Über eine etwaige Befreiung weiterer Räume von der Mietzahlung entscheidet auf Antrag die MV.

Für alle gemieteten oder mietfrei zur Verfügung gestellten Räume sind von den Mietern auf jeden Fall die anfallenden Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Versicherung, Grundsteuer etc., gem. Mietrecht) mit gesonderter Abrechnung zu übernehmen.

Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1.1.2019 in Kraft.

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