Neue Beitragsregelung

Der Vorstand hat für die kommende MV eine Neuordnung unserer Beitragsregelung vorgeschlagen. Diese beruht in Teilen auf einem Vorschlag von mir, den ich euch im Sinne der Transparenz gern zur Kenntnis geben möchte:

  • Erhöhung des Beitrages für alle auf 60 €, von denen 20 € in einen Rücklagefonds zur Tilgung des Restdarlehens (Galerie) und danach für eine Investitionsrücklage für das Gemeinschaftsgebäude verwendet werden.
  • Diejenigen, die nach ihrer Selbsteinschätzung dies nicht leisten können, arbeiten die 20 € für die Rücklage in Form von Gemeinschaftsstunden ab. Dazu beantragen sie den reduzierten Beitragssatz von 40 € und ordnen sich verbindlich einem konkreten Projekt (Küche, Außengelände …) zu. Für jedes Projekt, das diese Stunden in Anspruch nehmen möchte, gibt es einen Projektleiter, der die Stunden als Jahreskontingent abrufen kann.
  • Diejenigen, die den Mitgliedsbeitrag steuermildernd bei der Lohn- oder Einkommenserklärung verwenden können, zahlen einen erhöhten Beitrag von 75 €, mit dem sie ihre Steuerersparnis dem Verein zu Verfügung stellen.
  • Über diese Regelung hinaus sind alle Mitglieder gehalten, sich im Sinne unserer Satzung für den Verein (mit oder ohne empfohlene Stundenzahl, in jedem Fall jedoch selbstverantwortlich) zu engagieren, freiwillig über die Mindestsätze hinaus höhere Beiträge zu zahlen oder den Verein mit Spenden zu unterstützen.

Vorteil: wenig Stundenbürokratie, viel Freiwilligkeit, soziale Rücksichtnahme und Differenzierung, erkennbare Verwendungsziele und hohe Verbindlichkeit bei den geleisteten Gemeinschaftsstunden.

 

1 Kommentar zu „Neue Beitragsregelung“

  1. … und besonders am Herzen liegt mir, dass alle, denen die vorliegenden Vorschläge als zu hoch oder zu rigide im Bezug auf mögliche Gemeinschaftsverpflichtungen erscheinen, zur MV kommen und sich dort einbringen und nicht die Neuordnung zum Anlass nehmen, dem Verein den Rücken zu kehren!

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