Wie bei der letzten MV besprochen, hat der Sozialkreis die Liste der Zugangsberechtigten zum Infogarten nach Rücksprache mit den Betroffenen aktualisiert. Hier zur Erinnerung der diesem Schritt zugrunde liegende Vorschlag des Sozialkreises:
Zugang zum Infogarten haben auf Wunsch alle Vereinsmitglieder und alle, die sich für eine Mitgliedschaft im Lebensgarten ernsthaft interessieren bis zu einem halben Jahr zur Probe sowie alle wegziehenden LebensgärtnerInnen ebenfalls für ein halbes Jahr nach ihrem Wegzug.