Antrag auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe bei Abstimmungen (von Arinya)

Antrag auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe bei Abstimmungen

Status Quo:

Die Mitgliedsversammlung ist das Gremium, wo für die Gemeinschaft bedeutende Themen

bewegt und auch zur Abstimmung gebracht werden.

Alle anwesenden Vollmitglieder können abstimmen.

Nichtanwesende sind von der Wahl ausgeschlossen.

Problematik:

Wenn relevante Themen bewegt werden, einzelne Mitglieder aber nicht anwesend sein können,

wird deren Mitbestimmung verhindert. Das ist besonders bei wichtigen Themen ärgerlich.

Zudem ist die Anzahl der MVs vorerst auf jeden 2. Monat reduziert, weshalb die zu treffenden

Entscheidungen auf den dann stattfindenden MVs erhöht ist.

Ein Fehlen an diesen Terminen ist somit besonders nachteilig.

Antrag:

A) Hiermit beantrage ich die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe für Vollmitglieder,

wenn diese nicht zu der entsprechenden MV kommen können und entsprechend entschuldigt

sind.

Die Stimmabgabe muss bis spätestens am Morgen der MV schriftlich (Email) an die

Vorstandsadresse gesandt worden sein.

3 Kommentare zu „Antrag auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe bei Abstimmungen (von Arinya)“

  1. Ich bin seit über 30 Jahren im Verein und früher war es völlig normal, dass man bei Abstimmungen auch mal die Stimme von einem Nachbarn oder einem anderen Mitglied mitgebracht hat. Das heißt, man konnte einfach zur Mitgliederversammlung gehen und sagen: ‚Hey, ich habe hier noch ein, zwei Stimmen von Leuten, die mir eine Vollmacht gegeben haben, und ich gebe diese Stimmen jetzt hier ab.‘ Und genau das finde ich super wichtig, dass wir das jetzt auch per E-Mail machen können, damit auch Leute, die nicht da sein können, ihr Stimmrecht einfach wahrnehmen können.“

Schreibe einen Kommentar