Spontan einige Bemerkungen zu den Verfahren gegen Peter Walter Kagelmann und der Kritik von Horst, der ich in weiten Teilen zustimme.
Zuerst möchte ich feststellen, dass es m.E. gute und nachvollziehbare Gründe gibt, ein Ausschlussverfahren in die Wege zu leiten, man sollte sich dabei aber doch auf die derzeit gültige Fassung der Satzung beziehen.
Laut Paragraf 6 der Satzung kann der Vorstand das Ruhen der Mitgliedschaft unter Vorbringen von Gründen beschließen. Eine zeitliche Begrenzung ist satzungsmäßig nicht festgelegt. Die MV entscheidet dann über einen eventuellen Ausschlussantrag, nicht aber über das Ruhen einer Mitgliedschaft. Es ist also der Vorstand und nicht die MV, die ein Ruhen der Mitgliedschaft beschließen kann. Das ist jedenfalls in der Satzung nicht vorgesehen. Dazu kommt aber aktuell noch, dass sich derzeit der Vorstand in einem satzungswidrigen Zustand (nur vier statt den satzungskonformen sechs Mitgliedern) befindet. Er ist rechtlich zwar beschlussfähig, steht aber in diesem Fall möglicherweise rechtlich auf schwachen Beinen. Ob die Befugnisse des „Ausschusses für den Ausschluss“ genau schriftlich und satzungskonform festgelegt wurden, müsste vermutlich nochmals geprüft werden.
Es ergibt sich also die irritierende Situation, dass ein derzeit satzungswidriger Vorstand die Ruhendstellung beschließen könnte, aber vielleicht nicht sollte, und die MV dafür die Befugnis nicht hat.
Persönlich bin ich sehr irritiert darüber, dass über ein Vereinsmitglied Listen über seine (mutmaßlichen) Vergehen angelegt wurden (und nicht nur als Information an die Ermittlungsbehörden bei mutmaßlichen Straftaten wie Nachstellen, Nötigung etc.), die nun in vereinsinternen Verfahren verwendet werden sollen. Eine Aussendung an die Vereinsmitglieder, wie von Horst gefordert wird, birgt möglicherweise bei gegen Peter Walter anhängigen behördlichen Ermittlungsverfahren die Gefahr, mutmaßliche Straftaten wie Üble Nachrede, Verleumdung etc. zu begehen, die Peter Walter zur Anzeige bringen könnte.
Zudem irritiert mich schon länger, dass Peter Walter in erheblichem Maße von Personen vorverurteilt wird – auch im Hinblick auf mutmaßliche Straftaten. Meines Wissens wurde er bis heute nicht strafrechtlich belangt (im Unterschied etwa zur 2. Vorstandsvorsitzenden), was für mich ein Ausschließungsgrund wäre. Über Straftaten entscheiden hierzulande immer noch ausschließlich ordentliche Gerichte. Wer Peter Walter und seine (zum Teil nur mutmaßlichen) Handlungen als „krank“ aburteilt, maßt sich m.E. ein Urteil an, das ihm oder ihr nicht zusteht. Da wären viele Menschen mit vollen Bürgerrechten „krank“ – auch im Lebensgarten. Mir ist nicht bekannt,.dass Peter Walter derzeit im rechtlichen Sinne schuldunfähig (also „krank“) wäre.
Es versteht sich von selbst (in einem Rechtsstaat), dass Peter Walter zeitgerecht alle Vorwürfe und mutmaßlichen Gründe für die Ruhendstellung seiner Mitgliedschaft vorgelegt werden müssen und er ausführlich vor dem entsprechenden Gremium dazu Stellung nehmen darf.
Ich warne aber davor, Peter Walter Straftaten (dafür sorgen Gerichtsurteile) oder Taten anzulasten, für die keine Beweise, sondern nur Gerüchte und Gerede existieren.
1. Es ist dem Vorstand freigestellt, sich mit einer Abstimmung über das Ruhen der Mitgliedschaft von PWK rückzuversichern, bevor er von dieser Maßnahme Gebrauch macht.
2. Der Vorstand ist mit seinen noch vier Vorstandsmitgliedern sehr wohl beschlussfähig und verfügt somit über alle Kompetenzen, die in seinen Bereich fallen!
Die Erwähnung der 2. Vorsitzenden hättest Du Dir in diesem Falle sparen können.
3. Peter Walter wird nicht vorverurteilt, er weiß genau, was er getan hat!
Er ist für alle seine Taten voll verantwortlich, auch wenn er sie aus dem Affekt heraus getan hat! Die meisten Taten waren geplant, um Mitglieder unseres Vereins nachhaltig zu schädigen.
Liebe Dhiraja!
Bitte lies meinen Text noch einmal genau. Was du in deinem Kommentar behauptet hast, entspricht nicht dem Inhalt meines Beitrags. Zuerst will ich aber daran erinnern, dass die meisten Satzungsänderungen in diesem Kontext zuvor als Vorschläge von mir stammten.
Zu 1.: In der Satzung ist ein klares Verfahren in zwei zeitlich aufeinander folgenden Phasen festgelegt, das in diesem Fall nicht umgesetzt wird.
Zu 2.: Ich habe explizit betont, dass der Vorstand auch mit nur vier Mitgliedern beschlussfähig ist, er sich aber zur Zeit in einem satzungswidrigen Zustand befindet. Laut von mir eingeholter Rechtsexpertise müsste eine a.o. MV einberufen und ein neuer Vorstand mit sechs Mitgliedern gewählt werden.
Zu 3.: Ich habe deutlich von Vorverurteilung im rechtlichen und nicht moralischen Sinn gesprochen und deutlich darauf hingewiesen, dass Peter Walter selbstverständlich solange schuldfähig ist, bis ein Gericht das Gegenteil feststellt. Dazu habe ich ergänzt, dass Peter Walter meines Wissens bis heute nicht strafrechtlich und rechtskräftig verurteilt bzw. belangt wurde – im Unterschied zur 2. Vorsitzenden, was im Übrigen nur eine Tatsache ist, und nichts anderes.
Was die Zukunft bringt im Hinblick auf Gerichtsbeschlüsse und Gerichtsurteile, bleibt abzuwarten. Bis dahin gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung für Peter Walter.
Was die moralische Beurteilung seiner Taten anbelangt, die du m.E. in erster Linie ansprichst, kann natürlich jeder und jede eine Meinung haben und äußern.
Ein moralisches Urteil habe ich in meinem Beitrag nicht abgegeben,
Beste Grüße
Robert