Lieber Vorstand,
ich bedanke mich für Eure schriftliche Stellungnahme und habe dazu einige Fragen formuliert.
Bitte lasst mich die Antworten zeitnah wissen.
a) Wieso lässt sich – nach Eurer Auffassung – die von Euch vorgeschlagene Satzungsänderung von den Ausschlussanträgen gegen das betreffende Mitglied trennen, wo diese doch ganz offensichtlich den Anlass für die Satzungsänderung bilden ?
b) Verletzt nicht ein Vorstand seine Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitgliedern, die ihn gewählt haben, wenn er sich nicht zuvor über die rechtlichen Folgen sachkundig macht, die immerhin eine teilweise Entmachtung der MV zur Folge hätte ?
c) Wie kann es für Euch plausibel sein, dass allein die MV über Ausschlüsse entscheidet, wenn Ihr nur wenige Tage zuvor eine Satzungsänderung vorschlagt, die das genaue Gegenteil vorsieht ?
d) Wenn wir für Fragen der Mitgliedsbeiträge eine Anlage zur Satzung erstellen konnten (in der die Details geregelt worden sind): Wieso sollten wir dann – nach Auffassung des Vorstands – für die ungleich schwerwiegendere Frage eines Ausschlusse aus dem Verein keine entsprechende Anlage erstellen können ?
e) Wenn Eure Einladung vom 30.05. erst 15 Tage vor der MV am 14.06. erfolgt und die Frist für Anträge der Mitglieder aber nur 14 Tage beträgt: Ist das nicht vielleicht e t w a s knapp bemessen ?
f) Muss ich meine beiden Anträge vom 1. Juni jetzt erneut einbringen oder gelten sie auch für die Juli-MV ?
g) Wird die nächste MV am 14. Juni stattfinden, welche Tagesordnung hat sie und wie gedenkt der Vorstand die Einladungsfrist einzuhalten ?
Ich freue mich auf Eure Antwort und sende beste Grüße
Horst
Lieber Horst, ich teile Deine Sicht, dass die Vereinsmitglieder bislang nicht hinreichend an der Erweiterung der Satzung beteiligt waren. Der vorliegende Text einer möglichen Neufassung kann aus meiner Sicht nur ein Vorschlag sein, der durch konstruktive Vorschläge modifiziert werden kann.
Lieber Horst, ich teile dagegen Deine Befürchtung, dass die MV entmachtet wird nicht.
Ein durch den Vorstand ausgeschlossenes Mitglied kann Berufung einlegen über die schlussendlich die MV entscheidet. Der Vorstand entscheidet gewissermaßen vorläufig mit sofortiger Wirkung bis zur Entscheidung durch die MV. Ich finde, dass nach den vielen (mir größtenteils unfruchtbar erscheinenden Debatten) im Vorfeld von Peter Walters Ausschlussverfahren sinnvoll. Zudem sind in der vorgeschlagenen Satzungserweiterung sechs Ausschlusskriterien benannt. Wenn von 2/3 der Mitglieder in einer MV keines dieser Ausschlusskriterien als erfüllt angesehen wird und zudem den Verlust des ausgeschlossenen Mitglieds als schmerzhaft und schädlich für den Verein ansehen wird, ist der Ausschluss ungültig und vorläufig gewesen. Schlussendlich liegt die Entscheidung bei der MV. Wenn ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied trotz Hinweis auf ihr/sein Einspruchsrecht (dieser Hinweis muss meines Erachtens dem/der Ausschlusskandidat*in gegeben werden) keinen Einspruch einlegt, ist anzunehmen, dass bei ihr/ihm kein Interesse an der Mitgliedschaft mehr besteht.