2 Anträge für die MV am 14. Juni 23

Antrag (A) zur MV am 14. Juni 2023

Die MV möge beschließen: 

„Die Mitgliederversammlung des Vereins Lebensgarten e. V. vom 14. Juni 2023 lehnt es ab, sich mit dem vorliegenden Antrag des Vorstands auf Änderung der Satzung zu befassen.“

Begründung:

  1. Der bisherige Vorstand ist zurück getreten und noch nicht von der Mitgliederversammlung entlastet worden.
  2. Den Mitgliedern ist noch kein Protokoll von der Wahl des neuen Vorstands auf der MV vom 17. Mai 2023 allgemein zugänglich gemacht worden.
  3. Der Infogarten als zentrales Organ der vereinsinternen Debatte ist seit mehreren Wochen außer Betrieb, wodurch eine transparente Willensbildung in der Mitgliedschaft nicht möglich ist.

Antrag (B) zur MV am 14. Juni 2023

Bei Ablehnung von Antrag (A) möge die MV beschließen: 

„Die MV des Vereins Lebensgarten e.V. lehnt den Antrag des Vorstands auf Änderung der Satzung ab.“

Begründung:

  1.   Die vorgeschlagene Änderung zum Abschnitt 6 / Ausschluss, insbesondere der Halbsatz „Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss  … “ käme bei ihrer Annahme der Selbst-Entmachtung der Mitgliederversammlung als oberstem Entscheidungsgremium in einer ihrer ureigensten Angelegenheiten gleich.
  2. Ebenso wie allein die MV über die Aufnahme von Mitgliedern beschließt, sollte auch nur sie allein entscheiden, wer den Verein zu verlassen hat, und wer nicht.
  3. Es wurden von der MV noch keine schriftlich fixierten, verpflichtend einzuhaltenden Regeln verabschiedet für den Fall, dass ein Vereinsmitglied ausgeschlossen werden soll.
  4. In dem Prozess, der den Anlass bildet für die vorgeschlagene Satzungsänderung, war der bisherige Vorstand selbst nicht mehr neutral, sondern bereits parteiisch, d. h. mehrheitlich für einen Ausschluss des betreffenden Mitglieds. Künftig wären also in solch einem Fall – übertragen auf eine Gerichtsverhandlung – Ankläger und Richter dieselben Personen. Das würde die Verpflichtung zur Gewaltenteilung im Grundgesetz verletzen, wäre also verfassungswidrig !

eingebracht von Horst Nosofsky am 1. Juni 2023

2 Kommentare zu „2 Anträge für die MV am 14. Juni 23“

  1. Antrag
    Zur Satzungsänderung am 02.06.23 an Vorstand
    Ich beantrage, dass in der Satzungsänderung die Möglichkeit zur Errichtung eines Kompensationsfonds begründbar wird.
    Vielleicht durch Ergänzungen in
    §2 Vereinszwecke Und Zweckverwirklichung
    Unter 2) und 3)
    2) Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von ökologischen Modellen, in denen Pflanzen, Tiere und Menschen in einander fördernder Weise auf begrenztem Raum zusammenleben (wie z.B. im Bereich der Permakultur) sowie Förderung eines dem Klimawandel angepassten Waldumbaus.
    3) Entwicklung, Erprobung und Verbreitung baubiologischer Werkstoffe und deren Anwendung durch ortsgebundenes Handwerk und künstlerische Gestaltung, sowie die Entwicklung von Techniken und Herstellungsmethoden, die den umweltbewussten Umgang mit Rohstoffen und Energie fördern, sowie die Förderung energetischer Gebäudesanierung und der Installation emissionsfreier Energiegewinnungsanlagen (wie z.B. Photovoltaik und Windkraft)

  2. Ich möchte Horst danken für seinen Mut, den obigen Antrag zu stellen. Klar – werden einige denken , seine Frau wird schon nichts dagegen haben. Ja , ich bin seit 50 Jahren seine Frau und wir haben uns in den 70gern im Kampf für Gerechtigkeit kennen gelernt, (die Älteren von uns werden sich erinnern an die Gesetze und Richter, die es damals gab, Homosexualität war z.B. strafbar)
    Seit dem bin ich besonders sensibel für Verschiebungen und Verwaschungen unserer demokratischen Rechte. Unsere Vollversammlung ist das höchste demokratische Gremium unserer Gemeinschaft. Wir begrüßen dort unsere Mitglieder und es gibt die Möglichkeit, einen schwerwiegenden Einwand einzubringen und gehört zu werden. Genauso verabschieden wir dort Mitglieder mit einem Blumenstrauß u.ä. Das ist gut so und so sollte es auch sein, wenn wir mit einem Mitglied nicht einverstanden sind und ein Ausschluss als letzte Möglichkeit beantragt wird. Dazu gehört erstmal eine Anhörung der betroffenen in einem geschützten Raum , ausgebildete Menschen für Mediation und Forum haben wir hier im Lebensgarten im Gegensatz zu den meisten anderen Orten zuhauf. Und dann eine Abstimmung der Mitglieder, möglichst vieler und mit einer großen Mehrheit.
    Dies können die 6 Personen in den jeweiligen Vorständen stellvertretend für uns nicht tun, Das hebelt unsere Rechte als Mitglieder aus und macht die ganze Gemeinschaft stumm und lethargisch.
    Und: wenn Vorstandsmitglieder selbst angegriffen oder beleidigt werden sind sie betroffen und dürfen nicht über ihre eigene Betroffenheit abstimmen. Dazu haben wir in unserer Gesellschaft die Gewaltenteilung zwischen Kläger und Richter eingeführt.

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