Antwort des Vorstands auf die Mail von Horst

Stellungnahme des Vorstands zum Antrag von Horst vom 01.06.2023 (siehe Infogarten-Beitrag)

Die Satzungsänderung bzgl. Beendigung der Mitgliedschaft in § 6 ist seit circa einem Jahr Thema in der Gemeinschaft aufgrund der Anträge von Dhiraja und Jannes sowie dem Wunsch weiterer Mitglieder und wird deshalb vom Vorstand bearbeitet. Der neue Vorstand hat das Thema vom alten übernommen, weil es noch nicht abgeschlossen war und bearbeitet werden muss, wenn solche Anträge vorliegen.

Eine grundsätzliche Satzungsänderung betrachten wir als unabhängig von konkret vorliegenden  Ausschlussanträgen gegenüber des betreffenden Mitglieds.

Im Folgenden nehmen wir Stellung zu Horsts Schreiben:

Antrag A

1. „Der bisherige Vorstand ist zurück getreten und noch nicht von der Mitgliederversammlung entlastet worden.“

Antwort Vorstand:
Der alte Vorstand ist nocht nicht entlastet worden, das ist korrekt. Rechenschaftsbericht und Entlastung erfolgen wie immer bei der Jahreshauptversammlung im September. Das ändert nichts daran, dass der neue Vorstand lt. MV Beschluss vom 3.5. rechtsfähig tätig ist.

2.  „Den Mitgliedern ist noch kein Protokoll von der Wahl des neuen Vorstands auf der MV vom 17. Mai 2023 allgemein zugänglich gemacht worden.“

Antwort Vorstand:
Aus technischen Gründen wurde das Protokoll (MV war am 03.05.) noch nicht veröffentlicht, liegt aber im Vereinsbüro aus, hängt im Kopierraum und wurde jetzt über den alle-Verteiler verschickt.

3. „Der Infogarten als zentrales Organ der vereinsinternen Debatte ist seit mehreren Wochen außer Betrieb, wodurch eine transparente Willensbildung in der Mitgliedschaft nicht möglich ist.“

Antwort Vorstand:
Wir bedauern es sehr, dass der Infogarten für einige Zeit nicht zur Verfügung stand. Mittlerweile ist er zum Glück wieder nutzbar. Er dient der Information und dem Austausch, ist aber kein offizielles, zentrales Organ des Vereins.

Antrag B

1. Die vorgeschlagene Änderung zum Abschnitt 6 / Ausschluss, insbesondere der Halbsatz „Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss  … “ käme bei ihrer Annahme der Selbst-Entmachtung der Mitgliederversammlung als oberstem Entscheidungsgremium in einer ihrer ureigensten Angelegenheiten gleich.

Antwort Vorstand:
Diese Formulierung wurde vom Anwalt hineingenommen und war nicht unsere Idee. Das ist eine übliche Formulierung für Vereine, die oft mit dem Thema Ausschluss zu tun haben, was aber bei uns nicht der Fall ist. Deshalb ändern wir das gerne, vielen Dank für den Hinweis! Über die genaue Formulierung entscheiden wir gemeinsam bei der MV.


2. „Ebenso wie allein die MV über die Aufnahme von Mitgliedern beschließt, sollte auch nur sie allein entscheiden, wer den Verein zu verlassen hat, und wer nicht. „

Antwort Vorstand:
Das ist für uns plausibel.


3. „Es wurden von der MV noch keine schriftlich fixierten, verpflichtend einzuhaltenden Regeln verabschiedet für den Fall, dass ein Vereinsmitglied ausgeschlossen werden soll.“

Antwort Vorstand:
Das können wir nicht in Einzelnen aufführen in der Satzung, wird nur mit Schwerpunkten in § 6  erwähnt, in Rücksprache mit dem Anwalt. Weiteres dazu  regelt das Vereinsrecht bzw. das  BGB

4. „In dem Prozess, der den Anlass bildet für die vorgeschlagene Satzungsänderung, war der bisherige Vorstand selbst nicht mehr neutral, sondern bereits parteiisch, d. h. mehrheitlich für einen Ausschluss des betreffenden Mitglieds. Künftig wären also in solch einem Fall – übertragen auf eine Gerichtsverhandlung – Ankläger und Richter dieselben Personen. Das würde die Verpflichtung zur Gewaltenteilung im Grundgesetz verletzen, wäre also verfassungswidrig!“

Antwort Vorstand:

Wie bereits oben erwähnt, finden wir es wichtig, die Satzungsänderung getrennt vom Ausschluss des betreffenden Mitglieds zu betrachten..

Wir bedauern ausdrücklich, dass Horst nicht zu einem Treffen mit dem Vorstand vorab bereit war.

Da beide Anträge zudem außerhalb der satzungsgemäßen Frist (14 Tage) eingingen, wird der TOP Abstimmung über Satzungsänderungen von der Tagesordnung genommen und auf die Juli MV vertagt. Somit wird  allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben ggf. Anträge dazu einzureichen.

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