Meine Antwort auf den Brief des Sozialteams vom 30.10.2023

Viele Menschen können nicht zwischen Recht und Moral, zwischen Tatsachen und Meinungen unterscheiden – so auch im Lebensgarten. Das Schreiben des Sozialteams ist ein Dokument dieses Unvermögens.

Schuld sind immer die Anderen – der Staat, das Gericht, der Vorstand, Evelyn, Robert – und nicht diejenige, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Dass es sich um ganz normale rechtsstaatliche Prozesse und die Entscheidung eines ordentlichen Gerichts angesichts einer Straftat handelt, wird im Schreiben des Sozialteams verniedlicht und geleugnet. Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit des Briefs des Sozialteams.

Die Sache ist dabei ganz einfach:

Jemand entschloss sich, eine Straftat zu begehen (in diesem Fall „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach StGB § 279). Eine Strafanzeige wurde innerhalb der Verjährungsfrist gestellt (entweder anonym oder persönlich wie in diesem Fall). Die zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) nahmen die Ermittlungen auf (Zeugenaussagen, Beweismittelsicherung, Beschuldigtenvernehmung etc.). Die Beschuldigte ließ sich durch eine Rechtsanwältin vertreten und verteidigen. Das zuständige Gericht traf auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft die Entscheidung bzw. den Beschluss, dass die Beschuldigte gemäß § 153 a Abs. 1 Strafprozessordnung eine Auflage (in diesem Fall: 1000,00 EUR) zu erfüllen hat. Nach fristgerechter Bezahlung der Auflage kann das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Bei Nichtbezahlung würde laut Staatsanwalt öffentliche Anklage erhoben.

Bei fristgerechter Bezahlung der Auflage ist die Strafsache dann abgeschlossen und erledigt.

Die Verantwortung für eine Straftat und die möglichen Konsequenzen (z.B. eine Vorstrafe, die aufgrund der bisherigen Judikatur in diesem Fall ausgesprochen unwahrscheinlich war), trägt in unserem demokratischen Rechtsstaat ausschließlich die Straftäterin oder der Straftäter. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die das Sozialteam mit seiner verantwortungslosen Stellungnahme relativiert.

Wer sich über die Strafanzeige empört, entsetzt oder erschüttert zeigt, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. Wer sich vehementer über die Strafanzeige als über die Straftat selbst empört, sollte also dringend sein Verhältnis zum Rechtsstaat überprüfen und seinen psychischen Haushalt neu justieren.

Nun ein paar Worte zum Brief des Sozialteams vom 30.10.:

Es ist irritierend, dass ein ausgesprochen tendenziöser Brief an mich geschrieben wurde, ohne mich in der Sache zuvor zu kontaktieren. Noch irritierender ist allerdings die Tatsache, dass der Brief vor meiner Wohnung hinterlegt wurde und zeitgleich an mehr als 200 Mitglieder und Nicht-Mitglieder über einen Messenger-Dienst geschickt und im Infogarten veröffentlicht wurde, ohne als Offener Brief gekennzeichnet zu sein. Das widerspricht allen Standards menschlicher Umgangsformen und auch liberal-rechtsstaatlicher Vorgehensweisen.

Nicht zu akzeptieren ist zudem, dass das Schreiben unwahre Behauptungen – 1500,00 EUR Kosten statt 1000,00 EUR gerichtliche Auflage, 2 Jahre bzw. 24 Monate statt 16 Monate zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Strafanzeige -, haltlose Vorwürfe, absurde Unterstellungen und insgesamt eine sehr negative Tönung meine Person betreffend beinhaltet. Der Brief ist durch den Ungeist der Diskreditierung und Diffamierung charakterisiert. Das Sozialteam versucht, mich als Täter zu punzieren und die eigentliche Täterin zum armen Opfer unter Missachtung und Leugnung der Entscheidung des Staatsanwalts und des ordentlichen Gerichts umzudefinieren.

Ich weise dieses Vorgehen auf das Schärfste zurück und werde diesbezüglich rechtliche Schritte prüfen. Das gilt auch für mögliche zukünftige Schädigungen meines Rufs.

Was das Sozialteam aber vollends disqualifiziert, ist die offensichtliche Unkenntnis und teilweise Nichtakzeptanz rechtsstaatlicher Prozesse und Entscheidungen.

Beginnend mit der Formulierung „gerichtliche Anzeige“ (die es im deutschen Rechtssystem nicht gibt), um wohl das Wort STRAFANZEIGE zu vermeiden, die mit der Leugnung der Straftat (auch dieses Wort kommt im Brief nicht vor) einhergeht, wenn das Sozialteam schreibt, Ulrike Krum habe „in der Coronazeit sich selbst eine Genesenenbescheinigung ausgestellt“. Nein, Ulrike Krum hat einen Genesenennachweis und damit ein Gesundheitszeugnis GEFÄLSCHT, wie mittlerweile weithin bekannt ist.

Und dann folgende Frage an mich: „Ist dir bewusst, dass auch heute noch rückwirkend diese Gesetze, die in der Coronazeit gültig waren, bei sogenannten ‚Fehltritten‘ zu heftigen Urteilen führen (…)?“ Offenbar kann das Sozialteam nicht Gesetz und Verordnung unterscheiden. § 279 Strafgesetzbuch (s.o.) ist seit dem 24.11.2021 bis heute in Kraft.

Was soll das im Übrigen sein, ein sog. ‚Fehltritt‘? Allein dieser Ausdruck – noch dazu in Anführungszeichen, also eigentlich gar kein Fehltritt – im Zusammenhang mit einer Straftat zeigt die indirekte Rechtfertigung und penetrante Verharmlosung eines Strafvergehens. Ja, es zeigt, dass das Sozialteam offenbar den Gerichtsbeschluss nicht zur Kenntnis nimmt und meint, Ulrike Krum habe nur einen Fehltritt begangen, der aus dessen Sicht ja eigentlich keiner ist.

Auf den restlichen Inhalt des Briefes gehe ich nicht ein. Dazu haben Evelyn und Lars Petri mittlerweile schon das Nötige gesagt.

Zu folgender Frage des Sozialteams werde ich mich aber jetzt noch äußern: „Wie können wir weiterhin hier am Platz zusammenleben, wenn jeder von uns mit einer Anzeige rechnen muss, wenn er/sie sich nicht gesetzeskonform verhält?“

Hier fehlen mir fast die Worte. Ja, was glaubt denn das Sozialteam? Dass Gesetzesbrüche, Straftaten etc. von der Gemeinschaft gedeckt werden sollen? Dass es einen indirekten Freibrief für Gesetzesbrüche und Straftaten geben soll? Wollen wir in diesem Geist die Kinder erziehen und unser gesellschaftliches Zusammenleben gestalten? Ich möchte dem Sozialteam zurufen: „Ja, seid ihr von allen guten Geistern verlassen? Ich weiß nicht, ob ihr verstehen könnt, wie ungeheuerlich und politisch gefährlich eure Frage (s.o.) ist.“

Ja, selbstverständlich muss jeder und jede mit einer Anzeige rechnen, wenn er/sie sich nicht gesetzeskonform verhält. So ist das in einem demokratischen Rechtsstaat! Jede Privatperson hat das Recht zur Strafanzeige bei mutmaßlichen Straftaten.

Als Historiker und auch Politiker weiß ich, wie schwierig es in der Geschichte gewesen ist, den demokratischen Rechtsstaat zu erkämpfen. Er ist ein hohes Gut, der aus dem demokratischen Geist von Freiheit und Gleichheit entstanden ist. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der OHNE WILLKÜR Straftaten verfolgt und sanktioniert.

Ich werde sicher in der Mitgliederversammlung an keiner Diskussion über mutmaßliche Straftaten teilnehmen, sondern selbst (wie jedeR andere BürgerIn) auf Basis meiner Rechte über eine Strafanzeige entscheiden. Sollte ich in Zukunft von mutmaßlichen Straftaten erfahren, werde ich – nach Prüfung der Beweismittel und Bewertung – selbstverständlich Strafanzeige erstatten.

Und was macht der Vorstand? Er schweigt zu alledem. Er macht sich zum stillen Komplizen der Ungeheuerlichkeiten des Sozialteams.

Wenn der Lebensgarten weiteren öffentlichen und politischen Schaden für den Verein und die Gemeinschaft vermeiden will (verursacht durch wen auch immer), empfehle ich dem Vorstand und dem Sozialteam den SOFORTIGEN RÜCKTRITT.                                        

2 Kommentare zu „Meine Antwort auf den Brief des Sozialteams vom 30.10.2023“

  1. Hallo Robert,
    die Trennung zwischen Recht und Moral finde ich gefährlich, so gibt es unzählige Menschen, die im vollen Recht ihre Mitwelt mit Glyphosat vergiften …

    Mich interessiert eigentlich nur eine Antwort von dir auf die Frage
    WARUM hast du ein Mitglied deiner/unserer Gemeinschaft, die eine Straftat begangen und dafür bereits entlassen / also bestraft wurde, angezeigt?

    Gesetze sind fließend, in den 70’gern wurde mein Vater von unserer Nachbarin mit einer Anzeige wegen Kuppelei bedroht , weil er meinen Freund hat bei uns übernachten lassen. Ich frage mich, könnte ich die Nachbarin sein? Oder könnte ich die polnische Briefträgerin sein, die eine junge Frau anzeigt, weil sie Post von einer Abtreibungsärztin bekommt – schließlich hat der Staat dazu aufgerufen Abtreibungen anzuzeigen….auch mein Sohn, der mit einem Mann verheiratet ist hätte für dieses „Vergehen“ vor nicht langer Zeit angezeigt werden können.

    Wir müssen uns immer fragen, ob wir Recht-haben wollen oder ob es uns um Gerechtigkeit geht.

    Du ziehst dich auf eine rein rechtliche Position zurück. Ja du hattest zwar „Recht“ aber du als Historiker weißt auch, dass Recht zu Unrecht werden kann und dass jede*r von uns die Möglichkeit hat andere Mittel der Konfliktlösung zu finden

  2. Hallo Ina,
    danke für deinen Kommentar, dem ich hier nicht antworten bzw. widersprechen will, da die von dir angesprochenen Verhältnisse und Abgrenzungen zwischen Recht, Gerechtigkeit und Moral theorie- und ideengeschichtlich sowie in der Rechtspraxis außerordentlich schwierig sind und nicht in ein paar Sätzen bewältigt werden können.
    Für meine Positionen waren u.a. neben vielen Klassikern „Faktizität und Geltung“ von Jürgen Habermas und „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls maßgeblich.

    Zu deiner Frage kann ich nur sagen, dass Strafanzeigen durch die (zunächst immer mutmaßlichen) Straftaten selbst, die rechtlich erst durch rechtskräftige Gerichtsurteile bzw. -beschlüsse zu solchen werden, begründet sind. Mehr ist dazu von mir an dieser Stelle nicht zu sagen.

    Persönlich unterhalte ich mich aber gerne bei Gelegenheit mit dir – z.B. im Café Stolzenau :-).

    Lieben Gruß
    Robert

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