anwesend: Angela, EvaRegine, Friedo, Heike, Dagmar
Hier unsere Tops für die erste Sitzung im neuen Jahr:
Top 1 Vorbereitung der MV für den 16.01.19
Ein zentraler Punkt ist die Satzungsänderung, sowie die von uns zusammengestellte Beitragsordnung, die sich an den soziokratisch gefassten Beschlüssen unserer Dezember-MV orientiert. Friedo nimmt die Satzungsänderung in die Einladung auf; die Beitragordnung findet ihr hier im Protokoll.
Beitragsordnung des Vereins Lebensgarten Steyerberg
Die Mitgliederversammlung des Vereins „Lebensgarten Steyerberg“ e.V. hat am 16.01.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Vereins Lebensgarten Steyerberg e.V.:
1. Mitgliedsbeiträge
1.1. Alle Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
1.2. Zahlung der Beiträge
Die Beiträge werden jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bestehende Daueraufträge werden akzeptiert. Das Finanzteam hat das Mandat für die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge.
1.3. Höhe der Beiträge für:
1.3.1.Erwachsene (ab dem vollendeten 27. Lebensjahr)
60,- Euro – keine verpflichtende Gemeinschaftsstunde (Gestd.)
1.3.2.Erwachsene (ab dem vollendeten 27. Lebensjahr)
50,- Euro – plus 1 verpflichtende Gestd.
1.3.3. Erwachsene (ab dem vollendeten 27. Lebensjahr)
– Reduzierung auf Antrag aus finanziellen Gründen beim Finanzteam und dessen Genehmigung 40,- Euro – plus 2 verpflichtende Gestd.
1.3.4. Junge Erwachsene (zwischen 18 und 27 Jahren)
20,- Euro – plus 2 verpflichtende Gestd.
1.3.5. Probemitglieder – Erwachsene (Neumitglieder, die sich für den Zeitraum des ersten Jahres in der Probezeit befinden)
60,- Euro plus 1500,- Euro Wertschätzungseinlage
1.3.6. Probemitglieder – junge Erwachsene (zwischen 18 und 27 Jahre)
20,- Euro – plus 4 verpflichtende Gestd.
1.3.7. Fördermitglieder (solche, die den Verein freiwillig unterstützen) empfohlen: ab 5,-Euro
2. Bei Familien mit Babies und Kleinkindern ist ein Elternteil von den Gemeinschaftsstd. ausgenommen, bis das Kind in das Kindergartenalter kommt.
Finanzielle Beiträge siehe obige Liste – 1 Elternteil keine Gestd.
3. alte, kranke, behinderte und pflegende Menschen können auf Antrag von den Gemeinschaftsstd. befreit werden. Finanzielle Beiträge obige Liste
Keine Gestd. möglich.
4. Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr/Wertschätzungseinlage von 1500,- Euro pro zukünftiges Mitglied. Diese Summe ist mindestens zur Hälfte zu Beginn der Probemitgliedschaft zu zahlen.
5. Umlagen und/oder Sachleistungen
Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
6. Änderung der Beitragsordnung.
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit von der Mitgliederversammlung per Beschluss geändert werden.
7. Erklärung zu Gemeinschaftsstunden
• Generell wird praktische Arbeit auf dem Gelände oder in/an den Gebäuden als Gemeinschaftsstunden angerechnet.
• Eine Gemeinschaftsstunde pro Monat ist durch die Mitarbeit in Teams mit Mandat ableistbar.
• Stunden dürfen vorgearbeitet werden.
• In individueller Absprache mit Mitgliedern, die für Gebäude und Gelände zuständig sind, können Stunden nach eigener zeitlicher Gestaltung geleistet werden.
• Es ist ohne Begründung möglich, für andere Menschen Stunden zu übernehmen.
• Innerhalb der Testphase (1.1.2019 bis 30.6.2019) können Gemeinschaftsstunden auch für den Seminarbetrieb geleistet werden..
Im Sinne unserer Satzung ist ein ehrenamtlicher Einsatz über die zu leistenden Gemeinschaftsstunden hinausgehend wünschenswert.
Für jetzige Probemitglieder gibt es eine Übergangsregelung, die wir auf der MV vorstellen.
Top 2 Einladung des Leitungsteam
Caitanya hat als Mitglied des Leitungsteam um eine Einladung in den Vorstand gebeten. Wir treffen uns mit ihm und Marthe am Do., 10.01.19 um 11.00. Es gibt Klärungsbedarf bezüglich der Arbeit im Leitungsteam und der Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
Top 3 Kontovollmachten
Hier stehen Veränderungen an, damit das Finanzteam und Petra Rasper effektiver arbeiten können. Dagmar kümmert sich.
Auch im neuen Jahr bleibt der Vorstandstisch nicht leer. ;-))