Liebe Mitglieder, lieber Vorstand,
danke für das Protokoll der letzten MV vom 5. Juli.Zwei Punkte hätten m. E. noch mit aufgenommen werden sollen:
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Die unangekündigte Änderung der Tagesordnung seitens des Vorstands, wodurch meine beiden bereits am 1. Juni eingereichten Anträge wieder nicht zur Abstimmung gebracht worden sind.
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Ende Juli soll eine AG aus Mitgliedern des Vorstands nicht nur die Satzungsänderungen für den Erhalt der Gemeinnützigkeit ausarbeiten, sondern auch die Änderungen für eine mögliche sofortige Aussetzung einer Mitgliedschaft durch den Vorstand
Da ich weder mit 1) noch mit 2) einverstanden bin, fordere ich den Vorstand auf, meine zwei Anträge vom 1. Juni in der nächsten MV am 16. August zur Abstimmung zu stellen !
Heute ist der 23. Juli, somit habe ich die vom Vorstand gewünschte Frist von drei Wochen eingehalten.
Hier die aktualisierte Fassung meines Antrags Nr. 1 für die MV am 16.08.23
Die MV möge beschließen:
„Die Mitgliederversammlung des Vereins Lebensgarten e. V. vom 16. August 2023 lehnt es ab, sich mit dem vorliegenden Antrag des Vorstands auf Änderung der Satzung zu befassen.“
Begründung:
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Eine Satzungsänderung zum Ausschluss eines Mitglieds, das auf unbestimmte Zeit weiter hier leben wird, bietet keinerlei Lösung des zugrundeliegenden Konfliktes.
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Es ist zu erwarten, dass die vorhandenen Spannungen sich durch einen Ausschluß weiter verschärfen und uns endlos erneut beschäftigen werden.
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Damit würden wertvolle Energien vergeudet, die uns für wichtigere und dringendere Aufgaben fehlen, wie z. B. :
+ Neuwahlen von Sozialteam und Finanz-AG
+ Unterstützung des Teams für Dorfverschönerung
+ Entlastung des Teams für Instandhaltung + Reparaturen
+ Integration der jungen Leute
+ Integration der Neuankömmlinge
+ Fundraising zur Überwindung der chronischen Unterfinanzierung auf allen Ebenen
Falls Antrag Nr. 1 nicht angenommen wird, soll gleich danach Antrag Nr. 2 abgestimmt werden.
Hier die aktualisierte Fassung meines Antrags Nr. 2 für die MV am 16.08.23
„Die MV des Vereins Lebensgarten e.V. lehnt die Vorschläge zur Satzungsänderungen von Ende Juli 2023 ab.“
Begründung:
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Die vorgeschlagene Änderung zum Abschnitt 6 „Ausschluss“ ermächtigt den Vorstand zur sofortigen Suspendierung einer Mitgliedschaft, wenn der Vorstand den subjektiven Eindruck hat, das betreffende Mitglied habe schwerwiegend gegen die Interessen des Vereins verstoßen. Solange der konkrete Nachweis von Verstößen nicht erbracht, dokumentiert und den Mitgliedern zugänglich gemacht zu werden braucht, besteht die Gefahr der bloßen Willkür aufgrund persönlicher Antipathie.
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Es ist nicht sichergestellt, dass eine solche Suspendierung vorläufig ist und dass auf jeden Fall die Mitglieder bei der nächsten MV darüber entscheiden müssen.
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Es wurde bisher keine schriftlich fixierte, verpflichtend einzuhaltende Vorgehensweise verabschiedet für den Fall, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll, wie sie z. B. im „Schlichtungsvertrag“ auf S. 227 des Gemeinschafts-Kompass von Eva Stützl enthalten ist.
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Über die vorläufige Aussetzung der Mitgliedschaft sollten in jedem Einzelfall nur Personen entscheiden, die gegenüber dem betreffenden Mitglied neutral sind und nicht bereits selbst dessen endgültige Entfernung aus dem Verein befürworten bzw. aktiv betreiben.
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Zu weiteren Begründungen siehe meinen Beitrag vom 14. Juni 23
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eingebracht von Horst Nosofsky am 23. Juli 2023
Hallo Horst,
mit vielen Punkten Deiner Umgehensweisen und Begründungen bin ich nicht einverstanden!
Möchte aber zu den Punkten 1. + 2. Deiner ersten Begründung Stellung nehmen:
Es ist gar nicht klar, dass Peter Walter hier im Lebensgarten noch weiterhin einen Platz haben wird….
Und 2. wie stellst Du Dir das vor, dass Mitglieder im Lebensgarten, die nachweislich Menschen und Gegenstände massiv schädigen, unbehelligt hier weiterhin leben können, nur aus der Befürchtung heraus, dass die Spannungen sich weiter verschärfen könnten??!!
Wenn der Lebensgarten sich entscheidet, weiterhin solche Menschen hier als Mitglieder zu dulden, bin ich die längste Zeit Mitglied in diesem Verein gewesen!!
Das soll weniger eine Drohung oder Erpressung sein, sondern eher meine tiefe Betroffenheit zum Ausdruck bringen!
Moin, ich stimme Dhiraja zu.
Ich vermisse in deinen Anträgen eine konstruktive Lösung mit dem Umgang z.B. der bestehenden Situation. Dies ist aus den Anträgen für mich überhaupt nicht ersichtlich.
Was muss noch passieren?