Protokoll 5G-Verhinderungstreffen

Anwesende: Sebastian, Karima, Friedo, Kaya, Sylke, Dhiraja, Christina (Protokoll), Angela (tippt), Anna, Claudia, Regine W., Nicole E., Micha, Madhukar, Annelie, Joachim.

Inspirierender Text… Stille.

Sebastian: Wenn wir gegen etwas sind, sollten wir auch eine pos. Alternative haben.

Friedo: Der Mast ist schädigend für den Seminarbetrieb.

Dhiraja: Förderung für Glasfaser fällt weg, wenn 5G gebaut wird.

Nicole: 5G Strahlen sind schädlicher als 4G.

Micha: Die Gemeinde verdient an dem Mast. Es wird Nachteile für den LG geben. 5G in China: Kontrollstaat wird möglich. Gesundheitliche Auswirkung noch unklar.

Madhukar: Das Vorgehen der Gemeinde nicht o.k. Er fühlt sich hintergangen, wg Glasfaser und dem Seminarbetrieb.

Annelie: WHO stuft G5 als bedenklich ein. Sie ist wütend, will aber mit den Behörden sachlich und freundlich bleiben.

Joachim: Möchte nicht neben Strahlenkanonen wohnen.

Autonomes Fahren (Argument des Bürgermeisters) geht auch ohne 5G, aber frühestens in 10 Jahren.

Anfeindungen wie bei Anti-AKW und Friedensbewegungen werden kommen.

5G ist noch nicht ausreichend erforscht, um es flächendeckend anzuwenden.

Viele große Städte haben sich gegen 5G entschieden.

5G eher für Krankenhäuser und Industrieanlagen.

Leuchtturmprojekt Steyerberg 2 – autonomes Fahren  oder  Steyerberg-5G-frei ?

Widersprüchliche Infos, ob G5 im Rat beschlossen wurde. Möglicherweise gar nicht nötig, weil es eine Standortvermietung ist?

Stille… Text zum Thema Angst.

Annelie: 5G möglicherweise als Werbung für Hasenberg etc.

Micha: Hat die Gemeinde möglicherweise Verfahrensfehler gemacht?

Joachim: Rechtliche Möglichkeiten klären. Kathrin ist dran.

  • Glasfaserförderung, wußte es die Gemeinde?
  • Haftung für sinkende Grundstückspreise? Verklagen auf Schadensersatz. Aufsteller haften nur bis 25.000,-€, danach der Grundstückseigentümer.
  • Haftung für Gesundheitsschäden.
  • Schadensersatz für Seminarbetriebsausfälle.
  • Nachweis, dass Menschen aus gesundheitlich Gründen wegziehen müssten (Dr. Schimanski)
  • Vernetzung mit anderen, die Erfahrung mit dem Abwenden von 5G haben. Z.B. Genf.
  • Passt nicht ins Portfolio der Gemeinde und schädigt den standort Lebensgarten.
  • Presse… möglichst viele ins Boot holen.

Kaya möchte Bürgermeister mit dem „Leitfaden für Bürgermeistergespräche“ konfrontieren. Dieser Leitfaden beinhaltet viele Details zum Thema 5G.

Joachim: Es müssen Quellen recheriert werden. Er wird die Protokolle der Gemeinde ansehen.

  • „Bürgerwelle“ – Initiative gegen Mobilfunk.
  • Protokolle vom Stadtrat. Marthe als Ansprechpartnerin für Gemeindesachen?
  • Gemeinderat oder Baurecht? (weil 5G Bundesrecht ist)
  • Entscheidung im Rat ist vermutlich erfolgt. (dann evtl. Schadensersatzforderungen von Firmen an die Gemeinde)
  • Auch die Gegenposition muss integriert werden.

Sebastian: Es muss eine Breitenwirkung geben.

Friedo ist bei dem Gespräch das mit dem Bürgermeister vereinbart werden soll dabei.

Kaya macht die Recherche

  • 5G <> Glasfaser.
  • Schadenersatz Wertminderung der Grundstücke.
  • Urteile= Unverletzlichkeit von Wohnung und Gesundheit.

Bewusste vorsätzliche Schädigung der allgemeinen Gesundheit. Die Technik kommt zu früh, darin sind sich die Wissenschaftler einig.

Nächstes Treffen soll am 19.03.2020 um 20 Uhr in der Kukü sein.

Diese Gruppe wird sich über Mailadressen vernetzen, wer in den Verteiler möchte, schicke mir bitte eine Mail an:

angela-scheichel@posteo.de

3 Kommentare zu „Protokoll 5G-Verhinderungstreffen“

  1. Nach Auskunft von Jürgen Weber, und 2 Gemeindräten verhält es sich folgendermaßen:

    Der Pachtvertrag für das Grundstück für den Turm wurde 2019 von der Verwaltung beschlossen und der Rat wurde im Dezember darüber informiert.

    Der Pächter, die Eubanet GmbH arbeitet für die Deutsche Funkturm GmbH, baut den Turm und vermietet ihn dann an Telekom, Vodaphone etc.

    Es ist z.Zt. überhaupt noch nicht klar, was für Sender darauf kommen- ob LTE, 3G, 4G oder 5G-es ist alles möglich und auch wohin die strahlen ist offen.

    Eine Baugenehmigung für den Turm muss der Betreiber beim Landkreis stellen, was er noch nicht getan hat. Dann bekommt die Gemeinde eine Info darüber und Jürgen Weber will mich dann darüber informieren.

    Die Genehmigung für die Sender erteilt auf Antrag die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

    Dies ist dann ein öffentliches Verfahren mit Einspruchsmöglichkeiten.

    viele Grüße

    Joachim

    • Wäre es möglicherweise sinnvoll, unseren Protest gegen 5G der Betreiberfirma schon mal deutlich zu machen? Z.B. mit den Unterschriften, die Dagmar sammeln will? Denn dann könnten wir vielleicht schon auf die Entscheidungsfindung einwirken!?

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